E-Rechnung in Ihre Software integrieren
In Deutschland müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 alle. Wir bauen XRechnung und ZUGFeRD dort ein, wo Ihre Rechnungen heute entstehen – ohne dass Sie Ihr System wechseln müssen.
Neue Pflicht, bestehende Software
Viele Rechnungen entstehen nicht in einer Buchhaltungssoftware, sondern in Branchenprogrammen, Webshops, selbst gebauten Werkzeugen oder Word-Vorlagen. Eine PDF reicht dafür künftig nicht mehr: Steuerlich zählt bei der E-Rechnung ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931 – etwa als XRechnung oder ZUGFeRD.
Wir erweitern Ihre Software so, dass sie diese Datensätze korrekt erzeugt und eingehende E-Rechnungen automatisch liest. Wie gut wir die Formate kennen, zeigt unser kostenloser E-Rechnung-Viewer: Er liest XRechnung, ZUGFeRD und Factur-X und prüft sie direkt im Browser.
Was wir für Sie umsetzen
E-Rechnungen erzeugen
- XRechnung 3.0 in UBL oder CII
- ZUGFeRD / Factur-X als PDF mit eingebettetem XML
- Direkt aus Ihren vorhandenen Rechnungsdaten
- Prüfung jeder Rechnung vor dem Versand
- Gutschriften, Korrekturen und Abschlagsrechnungen
E-Rechnungen empfangen
- Rechnungs-Postfach automatisch auslesen
- XML prüfen und als Lesefassung anzeigen
- Übergabe an Buchhaltung oder ERP
- Original-XML revisionssicher ablegen
- Auffälligkeiten melden statt still verbuchen
Versand & Anbindung
- Versand per E-Mail oder über Peppol (über einen zertifizierten Zugangsdienst)
- Leitweg-ID für öffentliche Auftraggeber in Deutschland
- E-Rechnungen an den Bund in Österreich
- Schnittstellen zu Buchhaltung und ERP
- Export für Ihre Steuerberatung
Prüfung & Wartung
- Validierung gegen die offiziellen Prüfregeln (KoSIT)
- Testrechnungen für alle Fälle Ihres Geschäfts
- Rundungs- und Steuerlogik nach EN 16931
- Verständliche Fehlermeldungen für Ihr Team
- Updates bei neuen Versionen, z. B. XRechnung 4.0
Wir kennen die Formate – bis in die Rechenregeln
Kein Systemwechsel nötig
Wir erweitern, was Sie haben. Sie behalten Ihre Software und Ihre Abläufe – sie können danach zusätzlich E-Rechnung.
Nachweisbar, nicht behauptet
Unser E-Rechnung-Viewer liest XRechnung und ZUGFeRD und prüft sie gegen die Regeln der EN 16931. Probieren Sie ihn mit einer eigenen Rechnung aus.
Festpreis nach Konzept
Nach dem Erstgespräch nennen wir einen Kostenrahmen, nach dem Konzept einen Festpreis. Laufende Kosten, etwa für einen Peppol-Zugang, legen wir vorher offen.
Inhabergeführt in Wien
Sie sprechen direkt mit den Entwicklern, die Ihre Integration bauen – auch nach dem Start.
In vier Schritten zur E-Rechnung
Bestandsaufnahme
Wo entstehen Ihre Rechnungen heute, wer empfängt sie, welche Sonderfälle gibt es? Daraus ergibt sich, was gebaut werden muss – und was nicht.
Konzept & Festpreis
Format (XRechnung, ZUGFeRD oder beides), Versandweg und Prüfung legen wir gemeinsam fest. Dann steht der Preis.
Umsetzung mit Testrechnungen
Wir bauen Erzeugung und Empfang und testen mit echten Fällen aus Ihrem Geschäft gegen die offiziellen Prüfregeln.
Start & Betreuung
Umstellung im laufenden Betrieb, danach Wartung – etwa wenn eine neue XRechnung-Version erscheint.
Häufige Fragen zur E-Rechnung
Ab wann muss mein Unternehmen E-Rechnungen ausstellen?
In Deutschland müssen Unternehmen seit 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Ausstellen müssen sie Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Jahr 2026 ab 1. Januar 2027, alle anderen ab 1. Januar 2028. Die Pflicht gilt für Leistungen zwischen Unternehmen, die beide in Deutschland ansässig sind; Ausnahmen gibt es etwa für Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.
Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail?
Nein. Eine PDF ist steuerlich eine „sonstige Rechnung“. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931, etwa eine XRechnung oder eine ZUGFeRD-Datei ab dem Profil BASIC.
XRechnung oder ZUGFeRD – was brauche ich?
Beide sind zulässig. XRechnung ist reines XML und bei öffentlichen Auftraggebern in Deutschland üblich. ZUGFeRD verbindet eine lesbare PDF mit dem XML und ist im Geschäftsverkehr beliebt, weil der Empfänger auch ohne Software etwas sieht. Oft ist es sinnvoll, beides erzeugen zu können.
Betrifft das auch Unternehmen in Österreich?
In Österreich gibt es derzeit keine allgemeine E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen; Pflicht ist sie bei Rechnungen an den Bund. Die deutsche Pflicht gilt für Leistungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen. Deutsche Kunden fragen E-Rechnungen aber zunehmend auch bei österreichischen Lieferanten an.
Was kostet die Integration?
Das hängt davon ab, wo Ihre Rechnungen entstehen und wie viele Sonderfälle es gibt. Nach einem kostenlosen Erstgespräch nennen wir einen Kostenrahmen, nach dem Konzept einen Festpreis.