Das Wichtigste in Kürze

  • Eine XRechnung ist eine XML-Datei für Maschinen. Ein Viewer macht daraus wieder eine lesbare Rechnung.
  • Bei ZUGFeRD steckt das XML in einer PDF. Steuerlich zählt der XML-Teil, nicht die sichtbare PDF.
  • Kostenlos öffnen lässt sich beides etwa mit unserem E-Rechnung-Viewer (ohne Upload) oder dem Viewer der Finanzverwaltung bei ELSTER (nur XML).
  • Aufbewahren müssen Sie das Original-XML – ein Ausdruck oder die Lesefassung genügt nicht.

Warum sich eine XRechnung nicht einfach öffnen lässt

Eine XRechnung ist keine Datei zum Ansehen, sondern ein Datensatz: Rechnungsnummer, Beträge, Steuersätze und Positionen stehen als XML-Elemente hintereinander, damit Buchhaltungsprogramme sie automatisch übernehmen können. Öffnet man die Datei per Doppelklick, zeigen Browser oder Editor deshalb nur Quelltext.

Seit 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland solche Rechnungen empfangen können; ein E-Mail-Postfach genügt dafür. Damit stellt sich für viele die Frage, wie man die Dateien überhaupt liest. Wer wann E-Rechnungen ausstellen muss, steht im Artikel E-Rechnung-Pflicht 2027.

XRechnung oder ZUGFeRD: Was Sie vor sich haben

XRechnungZUGFeRD / Factur-X
Datei.xml.pdf mit eingebettetem XML (seltener reines .xml)
Für Menschen lesbarnur mit Viewer oder Softwareja, über die PDF-Ansicht
Steuerlich maßgeblichdas XMLdas eingebettete XML
Häufig beiöffentlichen Auftraggebern und großen UnternehmenRechnungen zwischen Unternehmen

Eine ZUGFeRD-Rechnung können Sie wie gewohnt als PDF öffnen. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht: Maßgeblich sind die Daten im eingebetteten XML. Enthält die sichtbare PDF abweichende Angaben, kann sie als weitere Rechnung gelten – mit möglichen steuerlichen Folgen für den Aussteller.

Kostenlose Möglichkeiten zum Öffnen

1. Unser E-Rechnung-Viewer

Der E-Rechnung-Viewer öffnet XRechnung (UBL und CII), ZUGFeRD und Factur-X – als XML oder als PDF. Die Datei wird dabei nur in Ihrem Browser verarbeitet und nicht hochgeladen. Zusätzlich prüft er Pflichtangaben und Rechenregeln und zeigt, ob das Profil steuerlich als E-Rechnung zählt. Die Lesefassung lässt sich drucken oder als PDF speichern.

2. Der Viewer der Finanzverwaltung bei ELSTER

Die Finanzverwaltung bietet unter elster.de/eportal/e-rechnung einen kostenlosen E-Rechnungs-Viewer an; eine ELSTER-Anmeldung ist dafür nicht nötig. Die Datei wird dort hochgeladen, und zwar jeweils eine XML-Datei mit höchstens 10 MB.

3. Ihre Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware

Viele aktuelle Buchhaltungsprogramme lesen E-Rechnungen ein und zeigen sie an. Auf Dauer ist das der bequemste Weg, weil die Daten dann gleich weiterverarbeitet werden, statt sie aus der Lesefassung abzutippen.

Worauf Sie beim Prüfen achten sollten

Eine E-Rechnung muss dieselben Pflichtangaben enthalten wie jede andere Rechnung – und zwar im XML-Teil. Prüfen Sie insbesondere:

  • Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Verkäufers
  • Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Leistungsdatum oder -zeitraum
  • Menge und Art der Leistung, Entgelt und Steuersatz
  • ob die Summen stimmen: Positionen, Umsatzsteuer und Zahlbetrag

Die Rechenregeln und viele Pflichtangaben prüft der Viewer automatisch. Er zeigt auch, wenn eine ZUGFeRD-Datei nur das Profil MINIMUM oder BASIC WL hat – diese Profile gelten nicht als E-Rechnung.

Nicht jede Meldung wiegt steuerlich gleich schwer. Nach dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 macht ein Verstoß gegen eine Geschäftsregel eine Rechnung nicht automatisch zu einer Nicht-E-Rechnung. Für den Vorsteuerabzug zählt, ob die Pflichtangaben nach §§ 14 und 14a UStG vorhanden und richtig sind. Bei Fehlern lohnt es sich trotzdem, den Aussteller um eine korrigierte Rechnung zu bitten.

Richtig aufbewahren

Der strukturierte Teil einer E-Rechnung ist so aufzubewahren, dass er in seiner ursprünglichen Form vorliegt. Für Sie heißt das: Archivieren Sie die XML-Datei – oder die ZUGFeRD-PDF mit dem eingebetteten XML – unverändert. Ein Ausdruck oder eine gespeicherte Lesefassung ersetzt das Original nicht.

Häufige Fragen

Kann ich eine XRechnung mit Excel oder Word öffnen?

Technisch ja, aber Sie sehen dann nur die XML-Struktur ohne Zusammenhang. Für eine lesbare Ansicht brauchen Sie einen Viewer oder eine Rechnungssoftware.

Muss ich E-Rechnungen ausdrucken?

Nein. Für die Aufbewahrung zählt das Original-XML. Ein Ausdruck kann für die interne Freigabe praktisch sein, ersetzt aber nicht das elektronische Original.

Ist es sicher, Rechnungen in einem Online-Viewer zu öffnen?

Das hängt vom Viewer ab. Bei manchen wird die Datei auf einen Server hochgeladen. Unser Viewer verarbeitet die Datei ausschließlich im Browser; der Inhalt der Rechnung wird nicht übertragen.

Quellen

  1. § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen
  2. Rödl & Partner: BMF-Schreiben zur E-Rechnung bei Umsätzen im Inland (20.11.2024)
  3. Kleeberg: E-Rechnung – neues BMF-Schreiben vom 15.10.2026
  4. Deubner Steuern: E-Rechnungs-Viewer bei ELSTER steht bereit

So ist dieser Artikel entstanden: recherchiert mit KI-Unterstützung und von Inan Software Angabe für Angabe gegen die genannten Quellen geprüft. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung – für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuer- oder Rechtsberatung. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an office@inansoftware.at.